Der EU-Omnibus: Änderungen mit Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen
Die Wirkung auf die Kapitalanforderungen ist je nach Portfolio/Geschäftsmodell sehr unterschiedlich und mit vielfältigen prozessualen Herausforderungen verbunden. KPMG ist bei der Umsetzungsbegleitung der Basel-IV- und CRR-III-Anforderungen in einer marktführenden Stellung. Unsere Kunden unterstützen wir mit Detailkenntnissen der Säule-1- und Säule-2-Kapitalanforderungen und deren Wechselwirkungen. Umfangreiche Erfahrung in der Abdeckung des breiten Themenspektrums und fundierte regulatorische Expertise (KPMG ECB Office) sichern maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Haus auf dem Weg zur Umsetzung des Bankenpakets. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung neuer Methoden zwecks Einhaltung der neuen Standards, die Einhaltung der auferlegten Anforderungen an die Offenlegung sowie die Anpassung von Systemen und Prozessen.
- Die finanzierten Unternehmen müssen eine positive wirtschaftliche oder soziale Wirkung auf die EU haben.
- Vor allem die Erhebung umfassender ESG-Daten erweist sich oft als schwierig.
- Das Streichen bestimmter Vorgaben könnte den Eindruck erwecken, dass es Erleichterungen gibt, während die Unklarheit über neue Anforderungen bestehen bleibt.
- Mai 2023 das Paket zu Investitionen von Kleinanleger angenommen.
Für grosse Schweizer Unternehmen mit Fussabdruck in der EU ist jetzt der richtige Moment, um den Anwendungsbereich der CSRD-Berichtspflichten neu zu bewerten. Nur so lassen sich die laufenden Reporting-Projekte überdenken und neu priorisieren. Um die Berichtspflichten auf grössere Unternehmen zu begrenzen, sollen lediglich jene Schweizer Unternehmen in den Anwendungsbereich fallen, welche das Kriterium von 450 Millionen Euro Umsatz erfüllen (zuvor 150 Millionen Euro Umsatz). Der ursprüngliche Berichtszeitplan bleibt unverändert.
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Der Dachverband unterstützt die Revisionsvorlage. Insbesondere bei der geplanten Abschaffung der Selbstregulierung im Bereich der Emittentenregulierung besteht jedoch erheblicher Anpassungsbedarf. Mit der Umsetzung von Basel IV wird das Rahmenwerk zur Ermittlung von CVA-Risiken ab 2025 nochmals überarbeitet. Die Basis- und Standard-Ansätze werden erneuert sowie Credit-Spread-Risiken der Gegenpartei bzw.
Seit der Finanzkrise überschwemmt eine regulatorische Flut nach der anderen die Finanzwelt. Finanzinstitute schaffen es kaum, zwischen der Umsetzung der zahlreichen neuen regulatorischen Vorgaben Luft zu holen. Die oben genannten drei neuen Regulierungspakete verdeutlichen exemplarisch, wie komplex und gleichzeitig unterschiedlich die verschiedenen Vorgaben sind – und dass neben neuer Regulierung zuweilen auch Deregulierungsprojekte auszumachen sind. Sie koordiniert, priorisiert und steuert die operativen und projektbasierten Arbeiten rund um das Thema «Sustainable Finance». Konkret geht es bei Basel III Final vor allem um risikosensitivere Eigenmittelanforderungen und um das Zusammenspiel von standardisierten und internen Risikomessverfahren.
Taxonomie-Berichterstattung nur für „sehr grosse Unternehmen“
Er ermöglicht Banken und Sparkassen seit 2021 Wertpapiere auf elektronischem Weg ohne physische Urkunde zu begeben – entweder als Zentralregisterwertpapier oder Kryptowertpapier. Die EU-Kommission soll bis Mitte des Jahres Vorschläge machen, welche Risikogewichte und Exposure-Grenzen künftig fürKryptowerte im Eigenbestand gelten. Laut MiCAR müssen Kryptowährungen in die Taxonomie aufgenommen werden. Das heißt, Kryptowerte-Dienstleister sind dazu verpflichtet, eine Reihe von Nachhaltigkeitsdaten für die Kryptowerte zu veröffentlichen, für die sie https://thun750.ch/ Services anbieten.
Gesetzliche und regulatorische Entwicklungen
Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 wurde die im Einkommensteuergesetz (EStG) enthaltene Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und insbesondere den Wertlosverfall von Wertpapieren gestrichen. Die Vorgaben führen zu erheblichem Umsetzungsaufwand und vielen neuen Meldeverpflichtungen. Da zugleich auch die Haftungsregeln verschärft wurden, sollten sich Banken und Sparkassen frühzeitig mit der Thematik befassen. Die Institute müssen prüfen, ob alle erforderlichen Daten vorliegen oder wie sie erhoben werden können – zum Beispiel durch angepasste Kundenformulare oder Kundenabfragen. Die erweiterten Anforderungen werden derzeit von der Deutschen Kreditwirtschaft und der Finanzverwaltung diskutiert. Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) wurden im Einkommensteuergesetz (EStG) umfangreiche elektronische Meldeverpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung eingeführt.
Unternehmen sollten eine umfassende Analyse vorhandener ESG-Daten durchführen und eine Strategie entwickeln, wie sie in die Berichtspflichten integriert werden können – nicht zuletzt, um von den Vorteilen nachhaltiger Investitionen zu profitieren. Die Anforderungen der SFDR erzeugen zusätzlichen Aufwand und Kosten für die Finanzinstitute. Vor allem die Erhebung umfassender ESG-Daten erweist sich oft als schwierig.